Die meisten Studierenden finanzieren ihr Weiterbildungsstudium aus eigenen Mitteln. Sollten Sie sich für diese Form der Studienfinanzierung entscheiden, unterstützt Sie der Staat in Form von Steuererleichterungen. So können Sie die Kosten für Ihr VAWi-Studium in vollem Umfang als Werbungskosten steuerlich gelten machen. Als Werbungskosten abgesetzt werden können Studiengebühren, Semesterbeiträge, Fahrt- und Übernachtungskosten (Bahnticket, Benzin, Hotel etc.) und Arbeitsmittel (PC, Bücher etc.).
Bitte wenden Sie sich für ausführliche und verbindliche Informationen zu den steuerlichen Aspekten eines Weiterbildungsstudiums an Ihre/n Steuerberaterin/in oder an Ihr Finanzamt.